Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Medizinrechts.
Schwerpunktmäßig werden Mandate bearbeitet, die eine medizinrechtliche Problemstellung beinhalten, wie etwa die Durchsetzung von medizinischen Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören oder für welche die private Krankenversicherung eine medizinische Notwendigkeit nicht anzuerkennen vermag.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zählt dazu ebenso, wie die Bearbeitung von Rentenanträgen, Leistungen der Pflegeversicherung, Rehabilitation und Berufsunfähigkeit.
Die Kanzlei ist bundesweit tätig.